Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – unabhängig von Einschränkungen – an digitalen Angeboten. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um.
Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen, um Engpässe zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.
Stichtag für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen.
Übergangsfrist für bestimmte Bestandsdienste, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bereitgestellt wurden. Diese müssen bis dahin barrierefrei sein.
Übergangsfrist für Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Fahrkartenautomaten. Bestehende Geräte müssen bis dahin barrierefrei umgerüstet oder ersetzt werden.
Die Verpflichtung gilt vor allem für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten – also im sogenannten B2C-Bereich, etwa im Online-Handel oder in der Telekommunikation. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind von der Regelung ausgenommen.
Auch wenn das BFSG in erster Linie Websites und Apps betrifft, ist es empfehlenswert, Content-Marketing-Inhalte (z. B. Social-Media-Posts, PR-Mitteilungen) ebenso wie E-Mails und PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten:
Dies fördert Inklusion und Reichweite.
Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten. Wer frühzeitig handelt, sichert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle – und profitiert von besserer Reichweite, Markenimage und Usability.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, insbesondere im B2C-Bereich.
Das BFSG setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen – insbesondere mit Behinderungen – EU-weit zu verbessern.
Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit basiert auf der europäischen Norm EN 301 549. Diese verweist direkt auf die internationalen Richtlinien WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – aktuell in Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
Das bedeutet: Websites und Apps müssen u. a. folgende Kriterien erfüllen:
Wahrnehmbarkeit: z. B. ausreichende Kontraste, Alt-Texte
Bedienbarkeit: z. B. per Tastatur navigierbar
Verständlichkeit: klare Sprache, konsistente Navigation
Robustheit: Kompatibilität mit Hilfstechnologien
28. Juni 2025: Stichtag für neue digitale Produkte und Dienstleistungen
28. Juni 2030: Übergangsfrist für bestehende Angebote (Bestandsdienste)
28. Juni 2040: Frist für bestehende Selbstbedienungsterminals (z. B. Geld- oder Fahrkartenautomaten)
Vorteil | Wirkung |
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SEO | Barrierefreie Seiten sind technisch sauber – das bevorzugt Google. |
Usability | Auch ältere oder eingeschränkte Nutzer im B2B profitieren davon. |
User Experience (UX) | Bessere Orientierung, reduzierte Abbruchraten, höhere Akzeptanz. |
Ausschreibungen | Öffentliche Auftraggeber verlangen oft barrierefreie digitale Angebote. |
Corporate Responsibility | Ein Zeichen für Inklusion und moderne Unternehmenskultur. |
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen:
Die Marktüberwachungsbehörden sind für die Durchsetzung zuständig.
Max von Groll verbindet technisches Know-how mit einem tiefen Interesse an der Beziehung zwischen Mensch und Technologie. Sein Fokus liegt auf barrierefreier Webentwicklung – dabei kombiniert er eigene Tools mit etablierten Prüfverfahren zur Analyse digitaler Barrierefreiheit.
Online Marketing Agentur Berlin » Blog: News zu SEO, SEA & Social Media Optimierung aus Berlin » Barrierefreiheit: Wichtige Fristen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)